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BAFA-Förderung für Fassadendämmung: Zuschuss, KfW-Kredit und Steuerbonus

8 Min. Lesezeit Aktualisiert am 6. November 2026 Recht, Förderung & Planung

Die kurze Antwort

Für eine Fassadendämmung als Einzelmaßnahme gibt es den BAFA-Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Grundfördersatz 15 %, mit iSFP-Bonus und weiteren Bedingungen bis zu 20 % (Stand November 2026, vor Antrag prüfen). Der Antrag kommt vor der Auftragsvergabe, ein Energieeffizienz-Experte ist nötig. Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG. Für dieselbe Maßnahme gilt immer nur ein Weg.

Wer ein älteres Haus dämmen lässt, stellt schnell fest, dass die Fassade eine der größeren Investitionen am Gebäude ist. Umso wichtiger ist die Frage, welche Förderung es gibt und wie sie funktioniert. Die gute Nachricht: Es gibt drei Wege, nämlich den Zuschuss der BAFA, den Kredit der KfW und den Steuerbonus. Die weniger gute: Sie schließen sich teilweise aus, und ein Formfehler kostet im schlimmsten Fall die gesamte Förderung.

Dieser Beitrag ordnet die Programme, erklärt die Reihenfolge von Antrag, Energieeffizienz-Experte und Auftrag und zeigt, wo ein Malermeisterbetrieb in diesem Ablauf steht. Alle Angaben zu Sätzen und Bedingungen sind der Stand November 2026 und können sich ändern. Prüfen Sie sie vor jedem Antrag auf bafa.de und kfw.de oder mit Ihrem Energieberater.

Drei Wege im Überblick: BAFA, KfW und Steuerbonus

Für die Dämmung der Außenwand gibt es keine einzelne Förderung, sondern drei getrennte Wege mit unterschiedlicher Logik. Die folgende Tabelle zeigt, was sie voneinander unterscheidet. Alle Angaben: Stand November 2026, vor Antrag prüfen.

Entscheidend ist die Frage, ob Sie nur die Fassade dämmen oder das Haus insgesamt auf einen Effizienzhaus-Standard bringen wollen. Für dieselbe Maßnahme ist entweder der Antrag bei der BAFA oder bei der KfW zulässig, nie beides. Auch der Steuerbonus ist ausgeschlossen, sobald für dieselbe Maßnahme ein Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen fließt.

WegFür wen und wasFormBesonderheit
BAFA, Einzelmaßnahme GebäudehülleFassadendämmung, auch Dach oder Fenster einzelnZuschussGrundfördersatz 15 %, Bonus möglich
KfW, Wohngebäude-Kredit 261Komplettsanierung auf eine Effizienzhaus-StufeKredit mit TilgungszuschussNicht für die Fassade allein gedacht
Steuerbonus nach § 35c EStGSelbst genutztes Wohngebäude, älter als zehn JahreSteuerermäßigung über drei JahreBescheinigung des Fachunternehmens

BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung: Höhe und Voraussetzungen

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle als Zuschuss. Der Grundfördersatz beträgt nach aktuellem Stand 15 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommt der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist und weitere Bedingungen erfüllt sind, sodass bis zu 20 % möglich sind. Dieser Satz gilt Stand November 2026, vor Antrag prüfen.

Förderfähig sind der Dämmstoff und die Montage, in der Regel auch notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Maßnahme gehören, etwa Gerüst, Putz und Anstrich der gedämmten Fläche. Welche Positionen anerkannt werden, regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten. Eigenleistung wird nur mit den Materialkosten berücksichtigt, nicht mit Ihrer Arbeitszeit.

Technisch muss die gedämmte Wand einen vorgeschriebenen U-Wert erreichen. Die genauen Werte stehen in der Richtlinie, und der Energieeffizienz-Experte bestätigt am Ende die Einhaltung. Als grobe Orientierung nennt die KfW für die Fassade als Einzelmaßnahme etwa 14 bis 16 Zentimeter Dämmstärke, je nach Dämmstoff und vorhandenem Wandaufbau.

Antrag vor Auftrag: die Reihenfolge, die über die Förderung entscheidet

Der häufigste Fehler ist ein zu früher Vertrag. Der Antrag muss vor dem Start der Arbeiten gestellt werden, und Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben Sie erst nach dem Antrag oder mit einer Bedingung im Vertrag. Zulässig ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Besprechen Sie das ausdrücklich mit dem Betrieb. Planungsleistungen dürfen Sie dagegen früher beauftragen.

Der übliche Ablauf in der Praxis sieht so aus:

  • Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste beauftragen und das Gebäude bewerten lassen.
  • Maßnahme planen und ein Angebot beim ausführenden Fachbetrieb einholen.
  • Antrag bei der BAFA stellen, mit Vertrag unter Bedingung der Förderzusage oder ganz ohne Vertrag.
  • Zusage abwarten, danach Auftrag erteilen und Gerüst, Dämmung, Putz sowie Anstrich ausführen lassen.
  • Rechnungen zahlen, den Experten die Umsetzung bestätigen lassen und den Verwendungsnachweis einreichen.

Der Energieeffizienz-Experte: Aufgaben und Zusammenarbeit

Für Anträge mit Maßnahmen an der Gebäudehülle verlangt die Richtlinie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste. Er bewertet das Gebäude, plant die Dämmung energetisch, prüft Wärmebrücken und bestätigt nach Abschluss die technischen Mindestanforderungen. Ohne diesen Nachweis gibt es keinen Zuschuss. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können je nach Programm zusätzlich förderfähig sein, Einzelheiten stehen im Infoblatt.

Die Arbeitsteilung ist klar: Der Experte rechnet, begleitet den Antrag und bestätigt, der Fachbetrieb baut. Als Malermeisterbetrieb führen wir das Wärmedämmverbundsystem im geprüften Systemaufbau aus, vom Kleben und Dübeln der Platten über die Armierung und die Anschlussprofile bis zu Oberputz und Anstrich. Zur Ausführung gehört eine Fotodokumentation, die Nachweise erleichtert. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrem Energieberater zusammen.

Mehr zur Technik steht auf der Seite Wärmedämmung und WDVS. Wie die einzelnen Schichten zusammenspielen, erklärt der Lexikoneintrag zum Wärmedämmverbundsystem.

KfW-Kredit: Warum er für die Fassade allein meist nicht passt

Die KfW fördert Wohngebäude mit dem Kredit 261, aber nicht als Einzelmaßnahme für die Fassade. Der Kredit ist für Komplettsanierungen gedacht, bei denen die Kombination aus Fassade, Dach, Fenstern und Heizung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht. Dafür gibt es einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Stufe abhängt. Auch hier ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.

Eine Kombination mit der BEG-Einzelmaßnahme ist ausgeschlossen. Das heißt konkret: Wer nur die Fassade dämmt, fährt in der Regel mit dem BAFA-Zuschuss besser. Wer ohnehin Fassade, Dach, Fenster und Heizung in einem Zug sanieren will, sollte den KfW-Weg zusammen mit dem Experten durchrechnen. Die Höhe der Zuschüsse und Kreditrahmen ändert der Bund regelmäßig, deshalb gehören aktuelle Zahlen immer vom Berater geprüft.

Ein Praxisbeispiel für die Entscheidung: Ein Haus aus den 1970er-Jahren mit intakten Fenstern und neuer Heizung ist ein Kandidat für die Einzelmaßnahme. Ein Haus mit alter Heizung, undichten Fenstern und ungedämmtem Dach rechnet sich eher als Gesamtpaket. Auch die Bauzeit spielt hinein, denn mehrere Gewerke brauchen Abstimmung und ein klares Zeitfenster.

Steuerbonus nach § 35c EStG: die Alternative ohne Antrag

Wer die Förderanträge scheut, kann die Dämmung stattdessen steuerlich geltend machen. Der Steuerbonus nach § 35c EStG mindert die Einkommensteuer um insgesamt 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre: 7 % im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro Steuerermäßigung, und 6 % im dritten Jahr mit höchstens 12.000 Euro Steuerermäßigung. Insgesamt ist die Steuerermäßigung auf 40.000 Euro je Objekt begrenzt.

Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre, Sie nutzen es selbst zu Wohnzwecken, und ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt Ihnen eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die Rechnung muss die Arbeitsleistung getrennt ausweisen und per Überweisung bezahlt werden. Für die Kosten eines zugelassenen Energieberaters beträgt die Steuerermäßigung 50 % der Aufwendungen. Der Steuerbonus gilt für Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind.

Der Haken: Sobald für dieselbe Maßnahme ein Zuschuss oder ein zinsverbilligter Kredit fließt, entfällt der Steuerbonus. Er ist deshalb vor allem eine Alternative für Eigentümer, die keinen Förderantrag stellen möchten oder deren Maßnahme die technischen Bedingungen der BEG nicht erfüllt. Ihr Steuerberater rechnet nach, welcher Weg bei Ihrem Steuersatz mehr bringt.

Vor der Entscheidung prüfen: Checkliste und nächste Schritte

Bevor Sie einen Antrag stellen oder einen Auftrag unterschreiben, klären Sie die Grundlagen. Dazu gehören der Zustand der Fassade, die Frage, ob weitere Maßnahmen wie Fenster oder Dach anstehen, und Ihr Ziel bei den Heizkosten. Wer hohe Verbrauchswerte hat, findet Hintergründe auf der Seite zu hohen Heizkosten. Allgemeine Hinweise zu älteren Gebäuden bietet der Ratgeber Wärmedämmung im Altbau.

Wirtschaftlichkeit und Aufbau sind eine Frage des Einzelfalls. Eine Einordnung der Kostenfaktoren finden Sie unter Kosten für Wärmedämmung und WDVS. Bei einer kostenlosen Besichtigung prüfen wir Wandaufbau, Zustand und Details am Haus und erstellen daraus ein verbindliches Festangebot, das Ihr Energieberater für den Antrag verwenden kann.

Beachten Sie zum Schluss die Fristen. Förderprogramme werden angepasst, Mittel können ausgeschöpft sein, Bonusregeln ändern sich. Was heute gilt, muss im Frühjahr nicht mehr gelten. Notieren Sie sich daher den Prüfstand und sprechen Sie mit dem Energieberater, bevor Sie den ersten Vertrag unterzeichnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für die Fassadendämmung?
Der Grundfördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus und weiteren Bedingungen sind bis zu 20 % möglich. Das ist der Stand November 2026, vor Antrag prüfen. Die förderfähigen Kosten regelt das Infoblatt der BAFA, Eigenleistung zählt nur mit dem Material.
Muss ich für den Zuschuss einen Energieberater einbinden?
Ja. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle verlangt die Richtlinie einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste. Er bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Planungsleistungen dürfen Sie schon vor dem Antrag beauftragen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor dem Start der Arbeiten. Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben Sie erst nach dem Antrag, oder der Vertrag steht unter der Bedingung der Förderzusage. Wer ohne diese Absicherung unterschreibt und loslegt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus nach § 35c EStG entfällt, sobald für die Maßnahme ein Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen gezahlt wird. Sie müssen sich also für einen Weg entscheiden. Ihr Berater oder Steuerberater rechnet aus, welcher mehr bringt.
Fördert die KfW die Dämmung der Fassade allein?
In der Regel nicht. Der KfW-Kredit 261 ist für Komplettsanierungen auf eine Effizienzhaus-Stufe gedacht, bei denen die Fassade ein Baustein ist. Für die Fassade als Einzelmaßnahme ist der BAFA-Zuschuss der übliche Weg.
Zahlt sich die Dämmung auch ohne Förderung aus?
Das hängt vom Zustand des Hauses, den Heizkosten und der gewählten Ausführung ab. Bei ungedämmten Außenwänden im Altbau ist das Einsparpotenzial hoch. Eine seriöse Aussage ist nur mit Besichtigung, Aufmaß und Berechnung möglich, deshalb ist die Besichtigung bei uns kostenlos.

Dieser Beitrag aus dem Schwarzin-Magazin wurde von Malermeister Schwarzin (Meisterbetrieb, Nordstemmen) erstellt und beruht auf handwerklicher Praxis. Letzte Aktualisierung: 6. November 2026. Für Ihr konkretes Projekt beraten wir Sie gern individuell und unverbindlich.

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